Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Event- und Veranstaltungsausstattung

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der STIL GmbH & Co. KG (nachfolgend „Vermieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Mieter“). Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn sie vom Vermieter ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.

2. Angebot und Vertragsschluss
Sämtliche Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt ausschließlich durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Für den Vertragsinhalt ist ausschließlich diese maßgeblich. Der Vermieter behält sich vor, in begründeten Einzelfällen von diesen Bedingungen abzuweichen.

3. Preise und Mindestumsatz
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten folgende Mindestumsätze:

  • Selbstabholung: 50,00 EUR Warenwert
  • Anlieferung: 100,00 EUR Warenwert

Die Mietpreise beziehen sich grundsätzlich auf einen Kalendertag bzw. Veranstaltungstag. Für längere Mietzeiträume können reduzierte Folgetagessätze zur Anwendung kommen.

4. Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung. Nach Rückgabe werden sämtliche Mietgegenstände auf Vollständigkeit sowie auf Schäden überprüft. Fehlmengen, Beschädigungen sowie Zusatzleistungen werden im Rahmen der Rechnungsstellung berücksichtigt. Der Rechnungsbetrag ist unmittelbar nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5. Kaution
Der Vermieter ist berechtigt, eine angemessene Sicherheitsleistung (Kaution) zu verlangen. Die Rückerstattung erfolgt nach vollständiger und ordnungsgemäßer Rückgabe aller Mietgegenstände.

6. Mietdauer und Rückgabe
Die Mietdauer richtet sich nach der individuellen Vereinbarung und ist verbindlich. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Die Rückgabe hat zum vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe wird eine zusätzliche Tagesmiete berechnet.

7. Lieferung, Transport und Aufbau
Sofern eine Lieferung vereinbart ist, erfolgt diese bis hinter die erste ebenerdige Tür.

Der Mieter hat sicherzustellen, dass:

  • geeignete Zufahrtswege (insbesondere für 40-Tonnen-LKW) vorhanden sind,
  • ausreichend Platz für Anlieferung und Aufbau besteht,
  • der Untergrund tragfähig und befahrbar ist.
  • Mehrkosten aufgrund erschwerter Bedingungen werden gesondert berechnet.

8. Nutzung und Sorgfaltspflichten
Die Mietgegenstände sind sachgemäß und pfleglich zu behandeln. Eine Nutzung darf ausschließlich im Rahmen des vereinbarten Zwecks erfolgen. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Die Nutzung im Außenbereich erfolgt auf eigenes Risiko, sofern die Gegenstände nicht ausdrücklich hierfür vorgesehen sind.

9. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet während der gesamten Mietdauer für sämtliche Schäden, Verluste oder Zerstörungen der Mietgegenstände – unabhängig von Ursache oder Verschulden. Im Schadensfall sind die Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung vollständig zu tragen. Bei Geschirr, Gläsern sowie Gastronomiezubehör erfolgt die Abrechnung bei Verlust oder Beschädigung stückweise gemäß aktueller Preisliste.

10. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet ausschließlich bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

11. Reinigung
Die Mietgegenstände sind in einem Zustand zurückzugeben, der eine unmittelbare maschinelle Reinigung ermöglicht. Sie müssen insbesondere frei von groben Verschmutzungen, Speiseresten oder sonstigen Rückständen sein. Bei außergewöhnlicher Verschmutzung wird eine zusätzliche Reinigungspauschale berechnet.

12. Wetter und Veranstaltungsausfall
Eine Minderung oder Rückerstattung des Mietpreises aufgrund witterungsbedingter Nichtnutzung oder eines Veranstaltungsausfalls ist ausgeschlossen.

13. Störungen und Reparaturen
Funktionsstörungen oder Schäden sind unverzüglich anzuzeigen. Reparaturen dürfen ausschließlich durch den Vermieter oder durch von ihm beauftragte Dritte erfolgen. Eigenständige Eingriffe sind unzulässig.

14. Versicherung
Die Mietgegenstände sind nicht automatisch versichert. Mit Übergabe geht die Gefahr vollständig auf den Mieter über. Der Abschluss einer geeigneten Versicherung wird ausdrücklich empfohlen.

15. Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters (insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen oder Lieferausfälle) befreien den Vermieter für die Dauer der Störung von seinen Leistungspflichten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

16. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung sowie zur Kundenbetreuung verarbeitet. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder gesetzliche Vorschriften dies vorsehen.

17. Urheberrecht
Diese Allgemeinen Mietbedingungen sind geistiges Eigentum der STIL GmbH & Co. KG, Suchskrug 5–7, 24107 Kiel. Jegliche Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe – auch auszugsweise – ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig.

18. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Kiel.

19. Gültigkeit
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem 01.04.2026 gültig.

20. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Alle Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer